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Aus Eisenstadt

Die Fördertöpfe für 2024 sind frisch gefüllt

Vom Reparaturbonus bis hin zur E_Mobilität - Stadt unterstützt mit Vielzahl an Beihilfen und Suventionen

Bürgermeister Thomas Steiner und Umweltgemeinderat Gerald Hicke (r.)

Die Landeshauptstadt unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger mit einer Vielzahl an Beihilfen und Subventionen. Sei es der Ankauf eines E-Bikes, die Erneuerung einer alten Fassade in der Innenstadt, die Anschaffung einer Alarmanlage oder die finanzielle Unterstützung für Lehrlinge und Studenten - die Stadt bietet eine breite Palette. Die Fördertöpfe inkl. Heizkostenzuschuss frisch gefüllt. „Mein Appell: Nehmen Sie diese Angebote in Anspruch!“, so Bürgermeister Thomas Steiner. Darüber hinaus gibt es in Eisenstadt -im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden – keine Gebührenerhöhung für die Bürgerinnen und Bürger, sogar die obligatorische Inflationsanpassung entfällt. Stadtbus und Eintritte in die Freizeit- und Sportanlagen bleiben unverändert, genauso wie das Mittagessen in den Bildungseinrichtungen und das Bastelgeld im Kindergarten.

Im Fokus steht bei den meisten Förderungen der Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die neueren sehr beliebten Förderungen sind etwa der Zuschuss zum Semester- oder auch Klimaticket für junge Menschen in Ausbildung, die E_Bike-Förderung oder auch die Reparaturförderung. Die Stadt zahlt nämlich bei der Reparatur von Elektrogeräten bei einem hiesigen Betrieb bis zu 100 Euro mit. „Reparieren statt wegwerfen kommt immer mehr an. Es schont das eigene Geldbörserl, aber auch die Umwelt", ist Bürgermeister Thomas Steiner erfreut.

Jeder Eisenstädter kann einmal im Jahr ansuchen und damit auch die lokale Wirtschaft unterstützen. Denn die Förderung gilt selbstverständlich nur, wenn man das Gerät bei einem in Eisenstadt angesiedelten Betrieb reparieren lasst. Dann bekommt man 50 Prozent der Kosten, maximal 100 Euro, zurückerstattet. Die Förderung gilt für Elektrokleingeräte (Föhn, Mixer, Computer) genauso wie für Großgeräte, etwa Kühlschrank, Waschmaschine etc. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können sind zwei Dinge Voraussetzung: Hauptwohnsitz des Antragstellers sowie der Unternehmenssitz des qualifizierten Reparaturdienstleisters müssen in Eisenstadt sein. Ausgenommen von dieser Förderung sind Reparaturen im Rahmen von Garantie und Gewährleistungsansprüchen  und bestimmten Geräten. Gedeckelt ist die Förderung pro Person und Jahr mit 100 Euro.

Welche weiteren Förderungen gibt es?

  • Schulstartbonus
  • Heizkostenzuschuss
  • Alarmanlagen
  • Fahrsicherheitstraining
  • Förderungen für Bodenschutz (Entsiegelung, Errichtung von Gründächern, Erosionsschutzmaßnahmen)
  • Fassadenbegrünung
  • Entsiegelung von Parkplätzen
  • Verlegung von Rasengitterziegeln auf Parkflächen
  • Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Reparaturförderung
  • Nachhaltiger Pflanzenschutz im Weinbau
  • Klimafreundliche Mobilität (E-Bikes, Elektro-PKW, PKW-Umbau, E-Mopeds, E-Motorräder, E-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen und
  • E-Lastenräder und E-Ladeinfrastruktur
  • Zuschuss Semesterticket bzw. Klimaticket